Schriftliche Stellungnahme des Ortsvorstehers Ried an die Bundesnetzagentur 30.12.2021
zur geplanten Höchstspannungsleitung Mecklar-Dipperz Bergrheinfeld West (Vorhaben 1 7), hier Abschnitt B (Dipperz
Bergrheinfeld West) gemäss § 5 Abs. 6 PlanSiG im Rahmen §7 NABEG.
Sehr geehrte Damen und Herren,
für den Abschnitt B wurden seitens des Vorhabenträgers TenneT die Antragsunterlagen nach § 6 Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG) zur Eröffnung der Bundesfachplanung eingereicht. Darin wird ein Vorschlagstrassenkorridor und in Frage kommende Alternativen aufgezeigt. Wir haben uns im Ortsbeirat Ried mit den Unterlagen auseinandergesetzt und möchten im folgenden insbesondere zur Planungsvariante B10 Stellung beziehen:
1. Bündelungsgebot
Gemäss Bundesnaturschutzgesetz bzw. Raumordnungsgesetz ist die Nutzung von bereits vorhandenen Trassen (Hoch oder Höchstspannungsanlagen, Bundesautobahn) ein anerkannter Planungsgrundsatz, um durch diese Bündelung zusätzliche Umweltbelastungen zu
vermeiden, die z.B. durch eine vollkommen neue Trassenführung B10 entstehen würden.
2. Abstände zu Siedlungsflächen / Neubaugebiete
a. In Weyhers ist im genehmigten Flächennutzungsplan das Baugebiet „ Ziegelhüttenweg II “ mit entsprechendem Bebauungsplan ausgewiesen. Mindestabstände von 400 Metern des Segments B10 zu diesen Ortsrandlagen können hierbei nicht eingehalten werden und erhöhen somit die tatsächlich vorliege nden Raumwiderstände.
b. In der Gemarkung Weyhers liegen zahlreiche Einzelhöfe wie z.B. Reidelmes, Seeshof, Eichhof, Steinhof, Halsbach, die direkt von der Trassenführung B10 betroffen wären, indem der Mindestabstand von 200m unterschritten werden würde.
3. Ortsansässige Firmen im Korridorverlauf B10:
Es muss sichergestellt werden, dass die in den unten genannten Firmen vorhandenen Arbeitsplätze keiner Belastung eines elektrischen oder magnetischen Feldes einer Freileitung ausgesetzt werden. Die Betriebs gebäude dürfen nicht direkt überspannt
werden, es gilt ein Mindestabstand von 200m. Weiterhin gilt zu berücksichtigen, dass die vorgesehenen Trassenverläufe die Entfaltungsmöglichkeiten der Unternehmen nicht einschränken.
- Mineral Brunnen RhönSprudel GmbH : Hier liegt die gesamte Betriebsstätte im Trassenkorridor B10. Eine Erdverkabelung ist aufgrund der zahlreichen Leitungsführungen für die Mineralquellen nicht möglich. Da zwischen Lütter und Weyhers sowie zwischen Lütter und Ried ein tektonischer Graben verläuft, an dessen Ränder Wasser als Quellen hervortritt, muss geprüft werden, ob durch die Betonfundamente der Masten von B10 eine negative Beinflussung der Quellen stattfinden kann. Dies würde gravierende Folgen für die betroffenen Firmen darstellen
- Müller & Klüber Nachfolge GmbH & Co. KG : Das Unternehmen betreibt eine Abbaustätte des Quarzsandsteintagebaus. Zum Abbau finden dort u.a. Sprengungen statt. Sowohl eine Freileitung als auch eine Erdverkabelung im Bereich des Abbaugeländes ist
nicht möglich.
4. Gebiet von sehr hoher avifaunistischer Wertigkeit
Die Fläche zwischen Lütter und Weyhers sowie Lütter und Ried ist in der Raumwiderstandskarte zu einem Teil ohne erhöhte Raumwiderstände ausgewiesen. Dem steht ein sehr grosses Rotmilanvorkommen in dieser Feldflur gegenüber. Das Vorkommen dieser geschützten Vogelart stellt einen weiteren Raumwiderstand der Klasse I dar, da diese in ihrem Lebensraum nicht gestört werden dürfen. Insbesondere bezüglich des zusammenhängenden Waldgebi ets des Rossbergs (Gemarkung Ebersburg) und des Burkhardser Kopfes (Gemarkung Eichenzell) liegen umfangreiche Daten zur Avifaunistik vor, hier wurde eine hohe zweistellige Zahl von Großvogelhorsten beobachtet und kartiert. Diese
umfangreiche Dokumentation liegt der Oberen Naturschutzbehörde vor. Es wurden mehrere Lebensraumanalysen zu Rotmilan, Schwarzstorch und weiteren seltenen Großvogelarten vom renommierten Institut Korn&Stübing, Linden, über mehrere Jahre durchgeführt. Auftraggeber war der „Verein der Natur und Vogelfreunde Ebersburg/Eichenzell“. Die Ergebnisse liegen sowohl der Oberen Naturschutzbehörde als auch dem
Regierungspräsidium Kassel vor und wurden als Raumwiderstand zum „Suchraums Vorranggebiet für Windkraft FD07 1“ eingereicht.
5. FFH Gebiet „Obere und mittlere Fuldaaue“
Sowohl die Fuldaaue zwischen Lütter und Ried als auch die Lütteraue zwischen Lütter und Weyhers stellen als FFH Gebiete wertvolle und schutzwürdige Bereiche dar und müssen als Raumwiderstände der Klasse I eingestuft werden. Beide Bereiche würden durch die
Planungsvariante B10 überquert werden.
6. Trinkwasserschutzgebiet Halsbach
Westlich von Weyhers verläuft die Variante B10 durch ein wichtiges Trinkwasserschutzgebiet (Halsbach).
7. Beeinflussung des Landschaftsbildes und der Sichtachsen
Das Fuldatal mit den Ortschaften Welkers, Rönshausen und Lütter sowie das Lüttertal nach Weyhers hin stellt eine aussergewöhnliche Sichtachse dar auf die zentrale hessische Rhön mit der dominierenden Wasserkuppe als der höchste Berg Hessens, als auch z.B. auf die Ebersburg. Da die Variante B10 mit ca. 70m hohen Masten diese Achse etwa in 90° quert, ist der Blick auf diese herrliche Landschaft erheblich gestört. Es muss mit
negativen Auswirkungen auf den Tourismus in der Rhön gerechnet werden. Im weiteren Verlauf des Korridors Richtung Süden stellt der bewaldete Roßberg bei Ried eine markante Landmarke dar, die überspannt werden müsste. Dies hätte eine erhebliche Beeinträchtigung des Landschaftsbildes, der dortigen Hab itate sowie die Abholzung einer ca. 70m breiten Schneise zur Folge.
8. Naherholungsgebiet
Die Gemarkung zwischen Lütter und Weyhers sowie Lütter und Ried stellt für die einheimische Bevölkerung ein Naherholungsgebiet dar, dort trifft man sich zu einem Spaziergang, zum Fahrradfahren oder einer Joggingrunde. Ein Modellflugplatz unterhalb des Ritzelhofs ist ebenfalls vorhanden und wäre in unmittelbarer Nachbarschaft zur B10 Trasse. Da diese Gebiete aus den genannten Gründen als besonderes Schutzgut
betracht et werden und Eingriffe in Natur und Landschaft ausgeschlossen werden müssen, liegen hier weitere Raumwiderstände vor, die aber bisher nicht berücksichtig wurden. Wir bitten um eingehende Prüfung und Berücksichtigung der vorgetragenen Argumente und Widerstände.
Mit freundlichen Grüßen
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Ortsvorsteher Ried